Praxis DP K. Sewekow
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Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie in meiner Praxis?

 

Es gibt die folgenden sechs Möglichkeiten der Kostenübernahme:

  1. Primär- und Ersatzkassen (gesetzliche Krankenversicherung)
  2. Private Krankenversicherung
  3. Beihilfe
  4. Berufsgenossenschaften
  5. Unfallversicherungen 
  6. Selbstzahler

 

 

 

1. Primär- und Ersatzkassen (gesetzliche Krankenversicherung)

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist die Kostenübernahme aufgrund der allgemeinen Kassenzulassung meiner Praxis für Verhaltenstherapie und für  ambulante neuropsychologische Therapie gegeben. 

2. Private Krankenversicherung

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.

Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.

Bei einigen Krankenkassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

3. Beihilfe

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern geschieht in der Regel problemlos.

Hierfür muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 15 Sitzungen übersteigt.

Eine Langzeittherapie hat bei der Beihilfe einen Umfang von 45 Therapiesitzungen.  

4. Berufsgenossenschaften

Eine Berufsgenossenschaft übernimmt immer dann die Kosten für eine Behandlung, wenn der Behandlungsanlaß die anerkannte Folge eines Arbeitsunfalles darstellt.

5. Unfallversicherungen

Unfallversicherungen kommen als Kostenträger in Betracht, wenn der Behandlungsanlaß z.B. die Folge eines Verkehrsunfalles ist, den der Unfallgegener verschuldet hat.

6. Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

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